Artikel 5 des Gesetzes 25/2009 vom 22. Dezember über die Änderung verschiedener Gesetze zur Anpassung an das Gesetz über den freien Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung änderte das Gesetz 2/1974 vom 13. Februar über Berufsverbände. Diese Änderung führte zur Aufhebung der systematischen Anwendung der vom Kanarischen Anwaltsrat genehmigten Leitlinien für Berufsgebühren in den Beziehungen zwischen Anwalt und Mandant. Solche Leitlinien für Gebühren werden nur noch bei der Kostenfestsetzung in gerichtlichen Verfahren angewandt.

Die Abrechnung der der Kanzlei anvertrauten Angelegenheiten erfolgt nach angemessenen Kriterien, erfordert stets eine vorherige Vereinbarung mit dem Mandanten und bietet Flexibilität sowie die Möglichkeit einer Regelung, die die Einziehung eines Teils der Gebühr basierend auf dem erzielten Ergebnis beinhaltet.